von Veranstaltungstickets
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage/Verlegung wird von Hülsmann – Das Weinhaus GmbH & Co.KG schnellstmöglich über die Homepage und nach Möglichkeit auch über E-Mail, die Tagespresse und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben.
Hülsmann-Das Weinhaus GmbH & Co.KG. bietet den Kunden zusätzlich die Möglichkeit die Tickets bis spätestens 6 Wochen (42 Tage) vor dem Veranstaltungstag ohne Angaben von Gründen zurückzugeben. Dies ist nur mit Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien) möglich.